• Notfalltrainings

    Erste-Hilfe | Kindernotfallkurse | Trainings für Arzt- und Zahnarztpraxen
    Trainings für Pflegedienste | Führerscheinerwerber | Feuerwehren und First-Respondergruppen

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Wir bauen gerade um!

Bitte beachten Sie, das gerade Umbaumaßnahmen stattfinden. Es kann zu Einschränkungen von Funktionen kommen. 

Weitere Informationen oder Anfragen richten Sie bitte an: info@maik-sauerwein.de 


MAIK SAUERWEIN - Erste Hilfe & Notfalltraining

Unser Motto „360° - Ausbildung kompetent und sinnvoll“ 

Wir wollen Ausbildung sinnvoll, ansprechend und mit Lerneffekt gestalten. Ziel unseres Konzeptes soll die Motivation zur Ersten-Hilfe direkt bei den Anwendern sein. Wer hat schon Lust oder die Motivation sich einen ganzen Tag in einen Raum mit vielen Menschen zu setzen und sich dort etwas über Erste-Hilfe anzuhören? – richtig, die Motivation sinkt erheblich in der ersten halben Stunde oder ist erst gar nicht vorhanden.

Hier schlägt unser Konzept zu! Wir haben den Erste-Hilfe-Kurs neu entwickelt, Inhalte angepasst und so gestaltet, dass es definitiv nicht langweilig wird, oder gar in einer Demotivation endet. Speziell abgestimmt für Anwenderinnen und Anwender - informativ, stimmig, ernst aber dennoch mit einem gewissen Maß an Humor.

Unser Ziel ist es mit individuellen und maßgeschneiderten Kursen alle Teilnehmer optimal für die Notfälle vorzubereiten.


Buchungsmöglichkeiten

Verfügbare
Inhouse- Schulungstermine

Nutzen Sie unseren Service und wählen Sie hier ganz einfach Ihren Inhouse-Kurstermin aus.

Öffentliche
Schulungstermine

Nutzen Sie unseren Service und wählen Sie hier ganz einfach Ihren nächsten öffentlichen Schulungstermin aus.


amtlich anerkannte Sehteststelle

Führerschein-Sehtest

Der Sehtest muss von einer „amtlich anerkannten Sehteststelle“ durchgeführt werden. Wir führen Führerschein-Sehtests für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T durch. Für den Führerscheinsehtest erheben wir lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 5,40 Euro (netto). Anwärter für die Führerschein-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich bei einem Augenarzt oder einem anderen in Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) der Fahrerlaubnisverordnung genannten Arzt untersuchen lassen.

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