Fachinformation für Kitas
In Kitas sollte mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung stehen. Noch besser ist es: Jede Erzieherin und jeder Erzieher sollte Ersthelferin bzw. Ersthelfer sein.
Die DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Zahl und die Ausbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer.
In Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sollte mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer je Gruppe zur Verfügung stehen.
Um eine optimale Erste Hilfe in Kindertagesstätten zu gewährleisten, übernimmt die Unfallkasse für 70 % des fest angestellten pädagogischen Fachpersonals die Aus- und Fortbildungskosten in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Ersthelferin bzw. Ersthelfer ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder deckt die spezifischen Maßnahmen für Kinder ab. Lehrgangskosten für den Kurs Erste-Hilfe-am-Kind werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz nicht übernommen.